Diese sehen kurz zusammengefasst wie folgt aus:

6-m-Band
 

Die bisher bis jeweils zum Jahresende befristeten Regelungen für die Nutzung des 50-MHz-

 

Bandes gelten nun bis zu einer späteren Änderung der Amateurfunk-Verordnung.

 

Dies betrifft hauptsächlich die Festlegung der Sendeleistung auf 25 W PEP (statt Strahlungsleistung, ERP), keine Beschränkung der Sendearten, dabei aber maximal 12 kHz Bandbreite.

 

Die Erweiterung des Frequenzspektrums um 50 kHz auf 50,030 MHz (früher 50,080 MHz) bis 51 MHz ist bereits dauerhaft in der neuesten deutschen Frequenzverordnung festgelegt worden.

 

Eine eventuelle neue Zuweisung eines 50-MHz-Bandes für die ITU Region 1 durch die Weltfunk-Konferenz 2019 könnte danach zu weiteren Änderungen der Nutzungsbestimmung führen.

 

 

 

160-m-Band

 

Im Frequenzbereich 1850–1890 kHz wird die Verwendung der maximalen Sendeleistung von 100 Watt PEP (bisher 75 Watt PEP), sowie die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Contestbetrieb) an Wochenenden geduldet.

 

Im Frequenzbereich 1890–2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Contestbetrieb) an Wochenenden geduldet.

 

Diese Zugeständnisse gelten gleichermaßen für Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A oder E. Alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) sind unverändert einzuhalten.

 

Die obenstehenden Änderungen zum 160-m-Band sind zunächst bis zum 30. Juni 2019 befristet.
 

Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E.

Den Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E wird der Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen ermöglicht. Dies betrifft die Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz. Damit ist es ihnen möglich, auch z.B. das Hamnet zu nutzen, was ja zurzeit hauptsächlich auf Frequenzen im 13-cm- bzw. im  6-cm-Band arbeitet. Die maximal zulässige Sendeleistung beträgt 5 Watt PEP.

  
Diese Duldungsregelung gilt ab sofort befristet bis zum 31. Dezember 2018.

 

Die vollständigen Texte dieser drei neuen Duldungsregelungen sind auf den Webseiten der Bundesnetzagentur zum Amateurfunk veröffentlicht, dort im Untergebiet „Verfügungen und Mitteilungen“ (https://is.gd/aP2Pbh).
 

Fehler im veröffentlichten Text zu 50 MHz
 

Wer den Text zu den Regelungen im 6-m-Band liest, wird bemerken, dass dort fehlerhaft von 25 Watt ERP die Rede ist; es müsste aber 25 Watt Sendeleistung (PEP) heißen. Dies wurde leider erst nach Redaktionsschluss des jetzigen in 2017 letzten Amtsblatts der BNetzA erkannt und wird demnächst nachträglich offiziell korrigiert.

 

Erfolg durch informelle Kontakte
  

Die jetzt und in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen für den Amateurfunkdienst wurden nach Zustimmung der zuständigen Referate der Bundesnetzagentur, sowie der Ministerien für Verteidigung (BMVg) bzw. für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) erreicht, wofür allen dort Beteiligten zu danken ist.

 

Möglich wurden sie durch informelle Kontakte zu verschiedenen Gelegenheiten: Christof Rohner, DL7TZ, und Christan Entsfellner, DL3MBG, als Vertreter des Runden Tischs Amateurfunk (RTA) halten regelmäßig Kontakte mit dem BMVI und der BNetzA. Ulrich Müller, DK4VW, als Leiter des DARC-Referats für Frequenzmanagement, nutzt die Vorbereitungstreffen zur nächsten Weltfunk-Konferenz als vom DARC entsandter Teilnehmer und wirbt nebenbei bei dem militärischen Primärnutzer für die Wünsche der deutschen Funkamateure.

 

Nächste offizielle Gesprächsrunde
  

In den letzten Jahren war es schwierig, Termine für die ursprünglich mal verabredeten jährlichen Treffen von Vertretern des Amateurfunks und Vertretern der militärischen Frequenzverwaltung zu finden. Es zeichnet sich aber jetzt ab, dass dafür in 2018 ein Termin möglich sein wird, an dem dann wieder ein Austausch von Interessen in größerer Runde stattfinden kann.

 

So wird man sicher weiter die Bedingungen für den kompletten sekundären Bereich des 160-m-Bandes, also bis 2000 kHz, diskutieren. Jetzt war leider die für diese jetzige Regelung zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichend, um mit allen Nutzern auf der Primärseite eine Abstimmung zu erreichen. Des Weiteren wird darüber hinaus für die Gestattung des Contestbetriebs auf dem 6-m-Band geworben, zumal ja eigentlich nur der von der IARU Region 1 genutzte Termin, jeweils an einem Wochenende im Juni, für einen richtigen Contest ansteht. Man muss abwarten, ob auch im kommenden Frühjahr wieder die Zustimmung zur befristeten Nutzung eines kleinen Frequenzsegments bei 70 MHz zu erreichen ist.
  


Darüber informiert Ulrich Müller, DK4VW, DARC-Referent für Frequenzmanagement

 

 

 

Nächster OV-Abend:

 

Der nächste OV-Abend

mit Weihnachtsfeier

findet am

 

18.12.2024, 19:00 Uhr

 

in der Gaststätte "Schnitzelbotschaft",

Rathausplatz 1, Vellmar

statt. 

 

Jeden Montag ab 17:00 h

OV-Übergreifender 

Stammtisch:

 

Pizzeria Avanti, 

Holländische Str.115

34246 Vellmar